Neue EU-Rechtsvorschrift – Verbot von Kassenbons mit BPA
Ab dem 2. Januar 2020 ist es nicht mehr erlaubt, Kassenbons mit dem Stoff Bisphenol A (BPA) zu verwenden. Banner und Quittungen, die auf Thermopapier gedruckt sind, können Bisphenol A enthalten, und seit dem Jahreswechsel ist es verboten, Thermopapier zu verwenden, das Bisphenol A in Konzentrationen von 0,02 Gewichtsprozent oder mehr enthält. Wenn Sie im Haus mit Gutscheinrollen verbrannt werden, müssen Sie auch dafür sorgen, dass diese entsorgt werden.
Warum ein Verbot?
Seit 2010 ist der Stoff in Dänemark in Verpackungen und Behältern für Lebensmittel, mit denen Kinder unter drei Jahren in Berührung kommen können, verboten. Seit 2011 ist der Stoff in der EU in Saugflaschen verboten, und nun ist er auch in Registrierkassen verboten.
Bisphenol A (BPA) ist ein Stoff, der die Fruchtbarkeit beeinträchtigt und im Verdacht steht, das Hormonsystem zu stören. Es ist in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, für Kinder unter drei Jahren verboten, kann aber unter anderem auch in Registrierkassen enthalten sein.
Kasseneinnahmen
Die meisten Bons und Quittungen werden auf wärmeempfindlichem Papier, so genanntem Thermopapier, gedruckt, das Bisphenol A enthält. Es hat sich gezeigt, dass die Verbraucher durch den Kontakt mit Kassenbons Bisphenol A ausgesetzt sind, und in den letzten Jahren haben mehrere Supermarktketten damit begonnen, die Verwendung von Thermopapier schrittweise einzustellen. , das diesen Stoff enthält. Letztes Jahr einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein Verbot von BPA in Thermopapier, das am 2. Januar 2020 in Kraft treten wird (Quelle: Website der dänischen Umweltschutzbehörde).
EINE UMWELTFREUNDLICHERE ALTERNATIVE
Als großer Anbieter von Bonrollen, insbesondere für den Einzelhandel, fühlen wir uns verpflichtet, den geltenden Umweltanforderungen gerecht zu werden. Als sich die EU-Länder 2016 darauf einigten, BPA in Kassenbons zu verbieten, haben auch wir uns damals entschieden, Bonrollen ohne BPA als umweltfreundlichere Alternative einzuführen.
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